Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit diesen AGB und klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen zuvorkommen. Generell gilt aber: In einem direkten Gespräch läßt sich so gut wie jedes Problem lösen.
1. Pflichten des Vermieters und Mieters:
Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in gutem, vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des Gebäudes sowie der zu dem Gebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
Entstandene Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder dem von diesem benannten Servicepersonal anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spül-, Waschbecken, Badewanne und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden.
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung, bzw. der Beseitigung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Bei größeren Schäden empfiehlt sich die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten, so dass der Vermieter die Möglichkeit hat, eventuelle Mängel zu beseitigen. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Stellt der Vermieter nach der Abreise des Gastes von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
Die Hausregeln sind in der Ferienwohnung ausgelegt.
Haftungsausschluss:
Für das Abhandenkommen von oder Schäden an Wertgegenständen des Mieters wird durch den Vermieter keine Haftung übernommen. Das Parken von Fahrzeugen aller Art einschließlich des Abstellens von Fahrrädern und sonstigen Gegenständen auf dem Grundstück des Vermieters geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch den Vermieter wird ausdrücklich ausgeschlossen mit Ausnahme von Schäden, die auf Vorsatz beruhen.
2. An-und Abreise:
Am Anreisetag steht dem Gast die Wohnung/das Haus ab 16.00 Uhr zur Verfügung (außerhalb der Ferienzeiten auch früher möglich – bitte erfragen).
Eine spätere Anreise als 18.00 Uhr ist aus organisatorischen Gründen bitte anzukündigen.
Die Schlüssel können Sie der Schlüsselbox am Eingang entnehmen. Den Code für die Box erhalten Sie bei Vertragsabschluß per E-Mail oder telefonisch.
An Tagen, an denen wir keinen Gästewechsel haben, können die An- und Abreise auch individuell abgesprochen werden. Bitte rufen Sie uns etwa einen Tag vor Ihrer Anreise an, um dies abzusprechen.
Am Abreisetag muß die Wohnung/das Haus bis 10.00 Uhr in besenreinem Zustand geräumt und der Schlüssel in die Schlüsselbox gelegt oder an den Vermieter übergeben sein. Mülleimer bitte in die Mülltonne entleeren. Glasflaschen müssen separat entsorgt werden. (Glascontainer).
Wird der Schlüssel nicht zurückgegeben, müssen Sie mit erheblichen Schadensersatzansprüchen rechnen, etwa wegen des erforderlichen Einbaus eines neuen Türschlosses.
3. Mietpreise der Ferienwohnung:
Der Mietpreis versteht sich inklusive Strom, Wasser, Abwasser und Heizung. Bettwäsche, Handtücher und Küchentücher müssen selbst mitgebracht werden. Auf Wunsch können Handtücher, Küchentücher und Bettwäsche gemietet werden. (Preis pro Person € 7,50) Bei längerer Belegung wird die Wäsche einmal pro Woche gewechselt.
4. Zahlung:
Die Bezahlung der Miete erfolgt per Überweisung auf das angegebene Konto. Bei Spontanbuchung am Anreisetag in bar.
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nicht ohne vorherige Absprache von mehr Personen (einschließlich Kinder) als bei der Buchungsbestätigung angegeben sind, bewohnt werden.
Für jeden weiteren Erwachsenen berechnen wir € 10,00/Übern., für jedes weitere Kind € 7,00. Ebenfalls müssen Besucher angemeldet werden. Es ist ein Unkostenbeitrag von € 5,00/Tag zu zahlen.
5. Stornierung:
Unangenehm für Sie, wie auch für uns. Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen können. Kann das Objekt nicht anderweitig vermietet werden, so wird Ihnen der Mietpreis in Rechnung gestellt abzüglich 20 % ersparter Aufwendungen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl Sie den Mietgegenstand nicht nutzen können. Es empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bei Nichtanreise oder Stornierung durch den Mieter ist auf jeden Fall eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von € 89,00 inkl. Umsatzsteuer zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Bei Reiseabbruch während des Aufenthalts oder unmittelbar nach der Ankunft sind 100 % des Vertragspreises zu zahlen. Etwaige Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden erstattet unter Abzug des Mehraufwandes.
6. Haustiere:
Haustiere (Hunde, Katzen) sind grundsätzlich nur im Haus Iris erlaubt. Das Haus Regina ist für Allergiker geeignet und deshalb für Tiere tabu. 7. Internetzugang über WLAN:
Der Vermieter stellt einen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Nutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Glashütte, im September 2019
Beate und Elmar König, Vermieter